Sozialfond der IPA Deutsche Sektion
Der Sozialfond der IPA Deutschland dient dazu, allen IPA-Mitgliedern und allen sonstigen Polizeiangehörigen
sowie deren Angehörigen im Falle unverschuldeter Not mit finanzieller Unterstützung helfen zu können. Voraussetzungen und Beispiele sind im Flyer und der Erläuterung dazu beschrieben. Dazu gehören
auch Angestellte und Arbeiter der Polizei.
Zur Klarstellung des Begriffs Angehöriger muss gesagt werden, dass damit nur enge Familienangehörige gemeint
sind. Neu ist, dass die Zuwendung für IPA-Mitglieder und deren Angehörige bis zu maximal 10.000 Euro betragen kann, für
sonstige Polizeibeamte und -Bedienstete außerhalb der IPA und deren Angehörige beträgt die Höhe der Zuwendung maximal 5.000 Euro. Falls jemand selbst Betroffener ist und eine finanzielle Hilfe benötigt, so kann er/sie sich gerne an die Vorstandschaft der IPA Villingen-Schwenningen wenden. Telefonnummern und Mailadressen unter
Wir freuen uns aber auch über jede Benachrichtigung über Fälle, die unseren IPA-Mitgliedern bekannt sind und die uns mitgeteilt werden. Solche Anträge und Mitteilungen werden natürlich vertraulich behandelt. Macht bitte auch auf Euren Dienststellen bei Nicht-IPA-Kollegen Werbung für diese gute Sache. Zur Erklärung hier eine Verlinkung zur Webseite der IPA Deutsche Sektion ==> hier klicken |
Formular IPA Travel-Information-Form
Für Reisen ins Ausland mit offiziellen Besuchen von dortigen Dienststellen oder IPA-Verbindungsstellen ist es erforderlich, "rechtzeitig" (Gruppenreisen 3 Monate / Einzelreisen 1 Monat) vorher einen Reiseantrag entweder über die örtliche Verbindungsstelle oder die Bundesgeschäftsstelle einzureichen.
Das Formular ist unter der Rubrik "Downloads" entweder als PDF-Datei zum Ausdrucken oder auch als WORD-Datei zum Ausfüllen/Speichern/Ausdrucken eingestellt.